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Schulstart 2020/21

Alle wichtigen Informationen zum Schulstart (Mittwoch, 12.08.2020) und den damit bedingten Einschränkungen finden sie hier:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie und ihr trotz aller Einschränkungen schöne Ferien hatten/ hattet und alle gut erholt in das neue Schuljahr starten können. Nach den langen Sommerferien und den davor durch das COVID-19-Geschehen bedingten Einschränkungen freuen wir uns sehr, dass wir für alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien einen vollständigen Präsenzunterricht an der Schule anbieten können.

Im Folgenden möchte ich Ihnen und euch einige Informationen zum geplanten Schulstart ab dem 12.08.20 geben:

1.    Schulstart/ Unterrichtszeiten bis zum 21.8.20
Das Schulministerium NRW hat beschlossen, dass nach den Sommerferien regulärer Unterricht stattfinden soll. Das bedeutet, dass wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig zur Schule kommen werden. Auch wenn wir inzwischen alle viel im Bereich Digitalisierung gelernt haben, ist doch der direkte Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern und natürlich zu allen Mitschüler*innen das Beste.
Somit starten wir am Mittwoch, 12.08.2020 zur 1. Stunde. Aufgrund der zu erwartenden Hitze möchten wir jedoch am Mittwoch in Absprache mit dem Weser-Gymnasium den Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bereits um 11.10 Uhr beenden. Die Schulbusse fahren anschließend.

Laut dem Schulministerium soll auch der Ganztagsbetrieb nach den Ferien wieder aufgenommen werden. Damit wir entsprechend den Hygienevorgaben auch den Mensabetrieb wiederaufnehmen können, benötigen wir jedoch noch etwas Vorlaufzeit. Aus diesem Grund findet vom 12.08. bis einschließlich Freitag, 21.08.2020 der Unterricht von der 1. Stunde bis um 13.10 Uhr statt. Sollten Sie in dieser Zeit für Ihr Kind an den „normalen“ Langtagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag) eine Betreuung bis 15.45 Uhr benötigen, bitte ich Sie, an Ihre Klassenlehrer über IServ eine kurze Info zu schicken.
Ab dem 24.8. findet dann der Unterricht auch an den langen Tagen wieder statt.
 

2.    Infektionsschutz und Hygiene
Natürlich ist das Corona-Virus noch da, darum müssen wir uns alle weiterhin verantwortungsvoll verhalten. Aus diesem Grund sind die bereits bekannten Hygieneregelungen weiterhin gültig.
Durch die Verfügung des Schulministeriums vom 3. August 2020 gelten jedoch zusätzliche - zunächst befristet bis zum 31.8.20 – Regelungen für den Schulbetrieb.
Wie Sie und ihr sicherlich durch die Medien mitbekommen haben, besteht für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Diese Regelung gilt auch für den Unterricht!
Von dieser Regelung dürfen wir nur zeitweise abweichen, wenn pädagogische Erfordernisse und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung es unbedingt erforderlich machen. In diesen Fällen muss jedoch der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich. Sollte dies auf Ihr Kind zutreffen, benötigen wir eine aktuelle ärztliche Bescheinigung. Zudem müssen wir dann in einem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten klären, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.

Für die Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckungen sind Sie als Eltern verantwortlich. Bitte denken Sie daran, dass an langen Tagen evtl. mehrere Bedeckungen benötigt werden. Sog. Alltagsmasken sind völlig ausreichend, bitte achten Sie aber darauf, dass diese regelmäßig gewaschen werden. Um einen hygienisch einwandfreien Umgang mit den Mund-Nase-Masken zu erreichen, finden Sie und ihr im Internet zahlreiche Hilfen.

Wir sind uns bewusst, dass das dauerhafte Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung – gerade aufgrund der momentanen Hitze – eine große Belastung darstellen wird. Wir werden uns in den Jahrgangsteams gemeinsam überlegen, wie und wo wir auch während des Unterrichts Entlastungen schaffen können, damit die Schülerinnen und Schüler zumindest kurzfristig „durchatmen“ können und z.B. auch Trinken und Essen können. Über die entsprechenden Regelungen werden wir Sie und euch im Unterricht bzw. noch über IServ unterrichten.
Wichtig ist jedoch, dass die Schülerinnen und Schüler nicht eigenmächtig von einer Mund-Nase-Bedeckung abweichen dürfen. Sollte sich eine Schülerin/ ein Schüler weigern, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzeigen können, ist mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Ausschluss vom Unterricht zu rechnen.
 

3.    Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen

Nach wie vor gilt, dass Kinder mit Erkältungssymptomen nicht in die Schule geschickt werden dürfen! Den Eltern wird empfohlen, das Kind zunächst für 24 Stunden zu Hause zu beobachten. Sollten keine weiteren Symptome auftreten, kann die Schüler*in wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung nötig. Auch Schnupfen kann zu den Symptomen der COVID-19-Infektion gehören.
Sollten während des Unterrichts Schülerinnen und Schüler mit Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- /Geruchssinns auffallen, sind sie von den Eltern unverzüglich abzuholen. Es ist daher wichtig, dass wir aktuelle Notfalltelefonnummern zur Verfügung haben, unter denen wir Sie erreichen können. Diese werden am ersten Elternabend noch einmal abgefragt. Hilfreich ist es jedoch auch, wenn diese Telefonnummern im Schulplaner eingetragen werden.
 

4.    Rückverfolgbarkeit
Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, müssen wir möglichst konstante Gruppenzusammensetzungen bilden. Innerhalb eines Jahrgangs dürfen wir jedoch den Unterricht auch in Kursen unterrichten, so dass auch der Unterricht in den Wahlpflichtfächern und in der äußeren Differenzierung nach G- und E-Kursen wieder stattfinden darf. In den Klassen und Kursen sind feste Sitzordnungen einzuhalten.

Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Dies hat besonders Auswirkungen auf unsere Arbeitsgemeinschaften, die wir bisher immer in Doppeljahrgängen angeboten haben. Aus diesem Grund wird es für die einzelnen Jahrgänge nur ein sehr eingeschränktes Wahlangebot geben.
Besondere Regelungen wird es zudem für die Mensa und die Mittagspause geben, hierüber werde ich Sie und euch noch informieren.
 

5.    iPads
In der vergangenen Woche haben wir Lehrkräfte uns schon intensiv in schulinternen Fortbildungen mit den iPads beschäftigt und freuen uns schon sehr auf den Einsatz im Unterricht.
Die Ausgabe der Schülerinnen und Schüler-iPads erfolgt an den ersten Elternpflegschaftsabenden an die Erziehungsberechtigten. Die Stadt Vlotho bereitet momentan die entsprechenden Nutzungsverträge vor, die Sie als Erziehungsberechtigte an diesem Abend unterschreiben müssen. Ebenso müssen Datenschutzvereinbarungen zu IServ und Office 365 unterschrieben werden, um die iPads für unterrichtliche Zwecke einsetzen zu können. Damit Sie die entsprechenden Vereinbarungen schon im Vorfeld durchlesen können, werden wir diese einige Tage vor den Elternabenden digital über IServ schon einmal zuschicken.
An den Elternpflegschaftsabenden werden wir Sie zudem über die Regelungen informieren, die Ihre Kinder beim Umgang mit den iPads beachten müssen.
Sollten Sie am Elternpflegschaftsabend verhindert sein, erhalten Sie durch Ihr Kind den Nutzungsvertrag und die Datenschutzvereinbarung und nach Rückgabe an die Schule erhält Ihr Kind dann das iPad ausgehändigt.
Zur vollständigen Nutzung der iPads im Unterricht benötigen wir noch eine zusätzliche Ausstattung, z.B. Nahdistanzbeamer und AppleTV. Diese Anschaffungen werden von der Stadt durch den Digitalpakt finanziert, entsprechende Anträge sind gestellt und wir hoffen, dass wir die Klassen- und Fachräume möglichst zügig damit ausstatten können.
 

6.    Schulhofumgestaltung
Wie bereits vor den Ferien angekündigt, werden wir am 21. und 22.8. unseren nächsten Baueinsatz zur Schulhofumgestaltung umsetzen. Es liegen auch schon Anmeldungen für den Baueinsatz vor, es wäre aber schön, wenn wir noch mehr Helferinnen und Helfer hätten. Ich füge den Elternbrief noch einmal bei, gerne können Sie mir über I-Serv die Rückmeldung zuschicken.

 

Zu den vollständigen Hinweise des Schulministeriums zur „Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21“ vom 03.08.20 können Sie über diesen Link https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Konzept.pdf gelangen

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start und ein erfolgreiches Schuljahr 2020/2021.

Mit herzlichen Grüßen

Barbara Herbeck