Krankheit

Wenn ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, dann hat am 1. Krankheitstag eine Krankmeldung in WebUntis oder über das Sekretariat zu erfolgen.
Bei längerem Schulversäumnis muss spätestens nach zwei Wochen ein Attest vorgelegt werden.

Erkrankt ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir Sie telefonisch zu benachrichtigen. In ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir Kontakt mit dem Krankenhaus oder einem Arzt auf und informieren Sie.

Sekretariat

Ihre Krankmledung wird an die Klassenleitung weitergeleitet.
Damit diese Abwesenheit entschuldigt wird, muss bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Mitteilung über den Grund für das Schulversäumnis (individuelle Entschuldigung oder Kopiervorlage) bei der Klassenleitung vorgelegt werden.

WebUntis

Ein Abwesenheitseintrag in WebUntis muss immer vor Schulbeginn (07:45 Uhr) gesetzt werden.
Tragen Sie die Abwesenheit in WebUntis mit dem Abwesenheitsgrund „Krankheit“ ein, ist diese Fehlzeit automatisch entschuldigt und bedarf keiner weiteren schriftlichen Entschuldigung.

Arztbesuche

Arztbesuche und andere private Termine sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu legen.
Im Ausnahmefall (z. B. Termin beim Kieferorthopäden) ist rechtzeitig vorher bei der Klassenleitung ein kurzer schriftlicher Antrag mit Begründung einzureichen.

Private Termine

Anträge auf Beurlaubung kann die Schule vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht nur beim Vorliegen zwingender Gründe genehmigen. Alle Beurlaubungen müssen rechtzeitig, d.h. sobald der Termin bekannt ist, von den Erziehungsberechtigten mit Angabe des Anlasses schriftlich oder mündlich beantragt werden.