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Neuregelung der Quarantäne und erweiterte Testung

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern,
das Schulministerium hat neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen und zur erweiterten Testung erlassen, über die ich kurz informieren möchte.

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülerm ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt. Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Diese Quarantäneanordungen erfolgen dann grundsätzlich nur durch das Gesundheitsamt. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin nicht betroffen.
Insbesondere die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (AHA+L, Makenpflicht und das regelmäßige Testen) sind ausschlaggebend, ob weitere Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass eine "Selbstquarantäne" nicht möglich ist. Alle Schülerinnen und Schüler haben ihre Schulpflicht zu erfüllen, auch wenn  in der Klasse/ Lerngruppe eine Infizierung mit dem Corona-Virus bekannt wird. Durch die engmaschige Kontrolle durch die Selbsttests können frühzeitig mögliche weitere Infektionen aufgedeckt werden. Bisher hat es  übrigens nach unserem Wissen in der ganzen Pandemie-Zeit noch keine direkte Ansteckung in der Schule gegeben.

Freitestungen von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, kann in diesem Fall durch einen negativen PCR_Test nach frühestens 5 Tagen vorzeitig die Quarantäne beendet werden. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die sich im Moment in einer angeordneten Quarantäne befinden.


Ausweitung der Selbsttests
Ab der kommenden Woche werden zusätzlich zu den Testterminen am Montag und Mittwoch auch noch am Freitag Selbsttests in der 1. Stunde durchgeführt.
Hier noch einmal der Hinweis:
Schülerinnen und Schüler, die an unseren Testtagen  nicht in der Schule waren und am Folgetag (Dienstag oder Donnerstag) wieder zur Schule gehen möchten, müssen einen sog. Bürgertest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ein Bürgertest kann beispielsweise beim DRK in Vlotho durchgeführt werden.
Eine Testung in der Schule an diesen Tagen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sollte ein Schüler/ eine Schülerin ohne Bürgertest in der Schule erscheinen, müssen wir den Schüler/ die Schülerin leider wieder nach Hause schicken.

Für Rückfragen stehe ich euch/ Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
B. Herbeck