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Wiederbeginn des Unterrichts ab dem 15.03

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
gestern informierte die Landesregierung darüber, dass ab Montag, 15. März, auch die Klassen 5 bis 9 schrittweise wieder in den Unterricht zurückkehren werden. Geplant ist, dass alle Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien in einem Wechselmodell unterrichtet werden.
Dies bedeutet, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht haben werden. Dazu wird die Klasse in zwei feste Gruppen geteilt, eine Gruppe (A) ist in der Schule, die andere Gruppe (B) bearbeitet zu Hause die Aufgaben. Dann wird gewechselt, Gruppe B ist in der Schule und Gruppe A bearbeitet die Aufgaben zu Hause.

Wie wir diesen Wechselunterricht genau organisieren, teilen wir in der kommenden Woche mit. Fest steht auf jeden Fall, dass der Unterricht noch nicht im Ganztag erteilt wird und somit der Unterricht jeweils um 13.10 Uhr enden wird.
Es wird weiterhin eine Maskenpflicht bestehen, ab Klasse 8 sind medizinische Masken vorgeschrieben. Medizinische Masken sind beispielsweise diese dünnen blauen Masken (sog. OP-Maske). Wichtig ist jedoch, dass auf der Verpackung medizinische Maske vermerkt ist, es gibt diese Masken auch als sog. Alltagsmaske! Es gibt zudem noch sog. FFP2- oder FN95-Masken, diese können natürlich auch getragen werden, sollten jedoch nicht durchgängig den ganzen Vormittag getragen werden.
Hier findet ihr/ finden Sie hierzu eine Übersicht.

Zudem möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die bisher ein Attest vorgelegt hatten, dass sie vom Tragen einer Maske befreit sind, ein neues, aktuelles Attest vorlegen müssen, bevor der Präsenzunterricht wieder startet.

Eine Befreiung aus medizinischen Gründen von der Pflicht, eine MNB zu tragen, bedarf nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, das gewissen Mindestanforderungen genügen muss. Aus dem Attest muss sich regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Soweit relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu bezeichnen. Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2020 – 13 B 1368/20).
Bitte reichen Sie dieses Attest schriftlich in der Schule ein. Vielen Dank.

Alle weiteren Informationen werden wir euch/ Ihnen in der kommenden Woche mitteilen. Die Klassenleitungen werden die Schülerinnen und Schüler in zwei Gruppen einteilen und wir werden euch und Ihnen mitteilen, welche Gruppe wann in die Schule kommt.

Ich freue mich, dass wir so zumindest ein wenig "Normalität" wieder haben werden - auch wenn wir von einem normalen Schulalltag noch weit entfernt sind.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
B. Herbeck